therapie

  • Stimmtherapie
  • Sprechtherapie
  • Sprachtherapie
  • Atemtherapie
  • Informationen zu den Heilmittelrichtlinien
  • Informationen zu den Kostenträgern

  • Wenn Atmung, Stimme, Sprechen, Sprache und/oder Schlucken
    gestört sind bzw. in diesen Bereichen eine Erkrankung
    aufgetreten ist, ist eine

  • Stimmtherapie ,
  • Sprechtherapie ,
  • Sprachtherapie oder
  • Atemtherapie
    angezeigt.


    Das Ziel einer
  • Stimmtherapie
    ist die Verbesserung der Stimmqualität
    und der stimmlichen Belastbarkeit bis zur Normalisierung
    oder Wiederherstellung einer stimmlichen
    Kommunikationsfähigkeit.


    Das Ziel einer
  • Sprechtherapie oder
  • Sprachtherapie
    ist die Verbesserung bzw. Normalisierung der sprachlichen
    und kommunikativen Fähigkeiten unter Berücksichtigung
    der individuellen Leitsymptomatik.


    In den
  • Heilmittelrichtlinien Zweiter Teil
    http://www.physio.de/zulassung/HMR.htm
    ist festgelegt,
    bei welchen Erkrankungen der Stimme,
    des Sprechens und der Sprache
    Ihr Arzt eine Heilmittelverordnung ausstellen kann.

    Behandelt werden
  • Organische Störungen der Stimme
    http://www.physio.de/zulassung/HMR-IK-LO1.htm#ST1
  • Funktionelle Störungen der Stimme
    http://www.physio.de/zulassung/HMR-IK-LO1.htm#ST2
  • Psychogene Störungen der Stimme
    http://www.physio.de/zulassung/HMR-IK-LO1.htm#ST3/ST4



  • Störungen der Sprache vor Abschluß der Sprachentwicklung
    http://www.physio.de/zulassung/HMR-IK-LO1.htm#SP1
  • Störungen der Artikulation
    http://www.physio.de/zulassung/HMR-IK-LO1.htm#SP3
  • Störungen der Sprache nach Abschluß der Sprachentwicklung
    http://www.physio.de/zulassung/HMR-IK-LO1.htm#SP5
  • Störungen der Sprechmotorik
    http://www.physio.de/zulassung/HMR-IK-LO1.htm#SP6
  • Störungen des Redeflusses
    http://www.physio.de/zulassung/HMR-IK-LO2.htm#RE1
  • Störungen der Stimm- und Sprechfunktionen
    http://www.physio.de/zulassung/HMR-IK-LO2.htm#SF
  • Störungen des Schluckaktes
    http://www.physio.de/zulassung/HMR-IK-LO2.htm#SC1



    Ihr Arzt stellt bei einer medizinisch notwendigen Therapie
    eine
  • Heilmittelverordnung aus:
  • Verordnungsblatt 14
  • Zahnärzte und Kieferorthopäden: Verordnungsblatt 16
  • Privatverordnung: privates Rezeptformular oder 14/16,
    die bei einigen Krankenkassen vor Behandlungsbeginn
    abgestempelt werden muß.


    Die Praxis hat eine
  • Zulassung durch alle gesetzlichen Krankenkassen.

    Der Gesetzgeber sieht eine
  • Eigenbeteiligung des Patienten an den Therapiekosten vor.

    Versicherte, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben,
    müssen eine
  • Zuzahlung in Höhe von 10 %
    der Kosten von Heilmitteln leisten (hierunter fallen z.B.
    die
    Kosten für die Therapie, die Hausbesuchspauschale
    oder das Wegegeld).
    Zusätzlich muß für jede Verordnung eine
  • Verordnungsgebühr von 10 EURO gezahlt werden.
  • Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten achtzehnten Lebensjahr sind weiterhin von allen Zuzahlungen befreit.

    Wenn die Gesamtsumme Ihrer Zuzahlungen
    in einem Kalenderjahr zwei Prozent,
    bei chronisch Kranken ein Prozent
    Ihres Bruttojahreseinkommens übersteigt,
    können Sie bei Ihrer Krankenkasse eine

  • Befreiung von der gesetzlichen Zuzahlungspflicht
    beantragen.
    http://www.g-k-v.com/


    Da jede
  • Private Krankenkasse mit ihrem Versicherten
    einen individuellen Einzelvertrag abschließt,
    empfiehlt sich eine vorherige Klärung der Höhe
    der Kostenerstattung durch die jeweilige Private Krankenkasse.

    Es kann auch hier zu Zuzahlungen durch den Patienten kommen,
    da nicht jede Privatkasse dieselben Honorarsätze erstattet.

    Eine ärztlich verordnete Therapie nach der Methode
    Schlaffhorst–Andersen ist beihilfefähig.

    Dies bedeutet, daß Sie auch bei der
  • Beihilfestelle
    http://www.berlin.de/landesverwaltungsamt/index.html
    einen Antrag auf teilweise Erstattung der Behandlungskosten
    stellen können.



    Das Ziel einer
  • Atemtherapie ist
    die Verbesserung der Atemfunktionen mit Wiederherstellung des physiologischen Atemrhythmus,
    Kräftigung der Atemmuskulatur,
    der Abbau von Atembeschwerden und Fehlhaltungen,
    und die größtmögliche Linderung der Erkrankung.

  • Asthma,
  • Atemnot,
  • Atemstörungen durch Fehlhaltung,
  • Atemstörungen durch Skelettveränderungen,
  • Chronische Bronchitis,
  • Erhöhte Infektanfälligkeit,
  • Hyperventilationssyndrom,
  • Lungenemphysem,
  • Psychosomatisch bedingte Atemstörungen,
  • Schlafapnoe
  • Vocal Cord Dysfunktion (vcd)
    u.a.
    sind mögliche Indikationen für eine Atemtherapie.

  • Eine Atemtherapie ist bei allen Atemstörungen
    und bei Erkrankungen der Atemwege und Atmungsorgane
    sinnvoll.




 
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Dorothea Bartels
Atem-,Sprech- und
Stimmtherapeutin
Hildburghauser Straße 62
12279 Berlin

Tel. 030-7110870

Internet:www.dorothea-bartels.de

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