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therapie
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- Stimmtherapie
- Sprechtherapie
- Sprachtherapie
- Atemtherapie
- Informationen zu den Heilmittelrichtlinien
- Informationen zu den Kostenträgern
- Wenn Atmung, Stimme, Sprechen, Sprache und/oder Schlucken
gestört sind bzw. in diesen Bereichen eine Erkrankung
aufgetreten ist, ist eine
- Stimmtherapie ,
- Sprechtherapie ,
- Sprachtherapie oder
- Atemtherapie
angezeigt.
Das Ziel einer
- Stimmtherapie
ist die Verbesserung der Stimmqualität
und der stimmlichen Belastbarkeit bis zur Normalisierung
oder Wiederherstellung einer stimmlichen
Kommunikationsfähigkeit.
Das Ziel einer
- Sprechtherapie oder
- Sprachtherapie
ist die Verbesserung bzw. Normalisierung der sprachlichen
und kommunikativen Fähigkeiten unter Berücksichtigung
der individuellen Leitsymptomatik.
In den
- Heilmittelrichtlinien Zweiter Teil
http://www.physio.de/zulassung/HMR.htm
ist festgelegt,
bei welchen Erkrankungen der Stimme,
des Sprechens und der Sprache
Ihr Arzt eine Heilmittelverordnung ausstellen kann.
Behandelt werden
- Organische Störungen der Stimme
http://www.physio.de/zulassung/HMR-IK-LO1.htm#ST1
- Funktionelle Störungen der Stimme
http://www.physio.de/zulassung/HMR-IK-LO1.htm#ST2
- Psychogene Störungen der Stimme
http://www.physio.de/zulassung/HMR-IK-LO1.htm#ST3/ST4
- Störungen der Sprache vor Abschluß der Sprachentwicklung
http://www.physio.de/zulassung/HMR-IK-LO1.htm#SP1
- Störungen der Artikulation
http://www.physio.de/zulassung/HMR-IK-LO1.htm#SP3
- Störungen der Sprache nach Abschluß der Sprachentwicklung
http://www.physio.de/zulassung/HMR-IK-LO1.htm#SP5
- Störungen der Sprechmotorik
http://www.physio.de/zulassung/HMR-IK-LO1.htm#SP6
- Störungen des Redeflusses
http://www.physio.de/zulassung/HMR-IK-LO2.htm#RE1
- Störungen der Stimm- und Sprechfunktionen
http://www.physio.de/zulassung/HMR-IK-LO2.htm#SF
- Störungen des Schluckaktes
http://www.physio.de/zulassung/HMR-IK-LO2.htm#SC1
Ihr Arzt stellt bei einer medizinisch notwendigen Therapie
eine
- Heilmittelverordnung aus:
- Verordnungsblatt 14
- Zahnärzte und Kieferorthopäden: Verordnungsblatt 16
- Privatverordnung: privates Rezeptformular oder 14/16,
die bei einigen Krankenkassen vor Behandlungsbeginn
abgestempelt werden muß.
Die Praxis hat eine
- Zulassung durch alle gesetzlichen Krankenkassen.
Der Gesetzgeber sieht eine
- Eigenbeteiligung des Patienten an den Therapiekosten vor.
Versicherte, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben,
müssen eine
- Zuzahlung in Höhe von 10 %
der Kosten von Heilmitteln leisten (hierunter fallen z.B.
die Kosten für die Therapie, die Hausbesuchspauschale
oder das Wegegeld).
Zusätzlich muß für jede Verordnung eine
- Verordnungsgebühr von 10 EURO gezahlt werden.
- Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten achtzehnten Lebensjahr sind weiterhin von allen Zuzahlungen befreit.
Wenn die Gesamtsumme Ihrer Zuzahlungen
in einem Kalenderjahr zwei Prozent,
bei chronisch Kranken ein Prozent
Ihres Bruttojahreseinkommens übersteigt,
können Sie bei Ihrer Krankenkasse eine
- Befreiung von der gesetzlichen Zuzahlungspflicht
beantragen.
http://www.g-k-v.com/
Da jede
- Private Krankenkasse mit ihrem Versicherten
einen individuellen Einzelvertrag abschließt,
empfiehlt sich eine vorherige Klärung der Höhe
der Kostenerstattung durch die jeweilige Private Krankenkasse.
Es kann auch hier zu Zuzahlungen durch den Patienten kommen,
da nicht jede Privatkasse dieselben Honorarsätze erstattet.
Eine ärztlich verordnete Therapie nach der Methode
SchlaffhorstAndersen ist beihilfefähig.
Dies bedeutet, daß Sie auch bei der
- Beihilfestelle
http://www.berlin.de/landesverwaltungsamt/index.html
einen Antrag auf teilweise Erstattung der Behandlungskosten
stellen können.
Das Ziel einer
- Atemtherapie ist
die Verbesserung der Atemfunktionen mit Wiederherstellung des physiologischen Atemrhythmus,
Kräftigung der Atemmuskulatur,
der Abbau von Atembeschwerden und Fehlhaltungen,
und die größtmögliche Linderung der Erkrankung.
- Asthma,
- Atemnot,
- Atemstörungen durch Fehlhaltung,
- Atemstörungen durch Skelettveränderungen,
- Chronische Bronchitis,
- Erhöhte Infektanfälligkeit,
- Hyperventilationssyndrom,
- Lungenemphysem,
- Psychosomatisch bedingte Atemstörungen,
- Schlafapnoe
- Vocal Cord Dysfunktion (vcd)
u.a.
sind mögliche Indikationen für eine Atemtherapie.
- Eine Atemtherapie ist bei allen Atemstörungen
und bei Erkrankungen der Atemwege und Atmungsorgane
sinnvoll.
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